Kritik des Selbstverständnisses der DDR

 

Nach ihren eigenen theoretischen Grundlagen war das Eigentum an Produktionsmitteln die entscheidende Position zur Beschreibung der Verhältnisse in einer Gesellschaft. Beginnend 1946 mit der Enteignung der Kriegsverbrecher und der Bodenreform noch unter der sowjetischem Besatzungsmacht, waren bis Anfang der siebziger Jahre fast alle Besitzer von Produktionsmitteln enteignet worden. Die gesetzlich festgelegte Höchstgrenze für privates Eigentum von Betrieben lag bei 10 Beschäftigten. Das Bestreben der DDR ging dahin, auch diese Kleinbetriebe durch Bildung von Genossenschaften (PGH – Produktionsgenossenschaften des Handwerks, LPG – Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften) in gesellschaftliches Eigentum zu überführen. Genossenschaften sah die DDR als eine erste Stufe dieses gesellschaftlichen Eigentums an. Umgangssprachlich wurde der Begriff „Volkseigentum“ verwendet. Dieses wurde zentral, wie alles in der DDR, vom Zentralkomitee der SED verwaltet und gelenkt. Über die Staatliche Plankommission wurden die Beschlüsse des ZK der SED zu Gesetzesvorlagen an die Volkskammer, die diese in der Regel einstimmig passieren ließ.

 

In dieser ausgeübten Praxis der sozialistischen Planwirtschaft zeigt sich, dass der vorgebliche Besitzer der Produktionsmittel, das Volk, keine Eigentümerrechte wahr nahm. Das Volkseigentum war also „niemandes Eigentum“. Verfolgt man den Verwaltungs- und Leitungsweg erkennt man, dass nur der Generalsekretär der SED (in Personalunion mit dem Staatsratsvorsitzenden der DDR) ein wirkliches Verfügungsrecht über das „Volkseigentum“ besaß. Alle übrigen am Verwaltungs- und Planungsprozess beteiligten Personen übten Beraterfunktionen aus. Auf Grund dieser realen Eigentumsverhältnisse ist es richtiger, von einem Mono-Kapitalisten zu sprechen und das ganze gesellschaftliche System als staatsmonopolistischen Kapitalismus zu bezeichnen.

 

Die Stärke dieses zentralisierten Systems lag in den Aufbaujahren. Die zentrale Führung gestattete eine schnelle und effiziente Überwindung der schweren Kriegsschäden, der Folgen der Demontagen durch die Besatzungsmacht und den Ersatz von Teilindustrien Gesamtdeutschlands, die in der BRD aus historischen Gründen bereits vorhanden waren.

 

Die Schwäche dieses Systems zeigte sich nach der Lösung dieser Aufgaben. Den fehlenden Wettbewerb zwischen Eigentümern sollte der „sozialistische Wettbewerb“ ausgleichen. Doch dieser „Wettbewerb“ wurde nur in der Erfüllung von Produktionsvorgaben nach Qualität und Menge geführt. Zu einer echten Mitbestimmung der „Werktätigen“ in der Führung ihrer Betriebe kam es dabei nicht. Diese mangelnde Demokratisierung in der Wirtschaft (und der Politik) brachte von Beginn an ständig Personen und Gruppen in Widerspruch zu Theorie und Praxis der DDR und damit in Widerspruch zur „führenden Rolle der Partei“. Von der Partei-Nomenklatura wurden diese Menschen regelmäßig auf die Seite des „Klassenfeindes“ gestellt und als solche behandelt. Das führte dazu, dass die besten und kreativsten Menschen zu „Abweichlern“ und „Dissidenten“ gestempelt und aus der Führung von Wirtschaft und Politik auf den verschiedensten Stufen der Hierarchie hinaus gedrängt wurden. Im Laufe einer „sozialistischen Karriere“ erfolgte eine Auslese, die auf dem Weg in Führungspositionen Ja-Sager und wenig kreative Menschen begünstigte. 

 

Die Starrheit dieses Systems verhinderte, dass die bis Anfang der siebziger Jahre aufgebauten Potenziale flexibel nach dem sich ändernden Bedarf eingesetzt werden konnten. Stets wurde stur am Plan festgehalten und oft am Bedarf vorbei produziert. So blieb es für die Bevölkerung immer eine Mangelwirtschaft.

 

Diese Unfähigkeit des staatsmonopolistischen Kapitalismus, die Wirtschaft effektiv voran zu bringen, und die Defizite an Demokratie führten wesentlich zu den Ereignissen des Jahres 1989.

 

23.10.06                                              507 Wörter                                                 Klaus Buschendorf