In den vergangenen Ausgaben von www.-artikel-eins.com haben wir uns wichtiger Dokumente aus der deutschen Nachkriegsgeschichte erinnert. Heute wollen wir uns vorrangig der Entstehung des Grundgesetzes widmen. Es ist interessant, seinen Text mit dem zu vergleichen, was im deutschen Volk damals außerdem diskutiert wurde. Und wir wollen das Ergebnis werten.

 

Wie die BRD aus dem Dunkel kam (Nach Prof. Dr. Erich Buchholz)

Von Klaus Buschendorf

 

Am 22. Mai wurde in der Hauptstadt der 60. Jahrestag der Gründung der BRD gefeiert, die am 23. Mai 1949 erfolgt sein soll! Aber an diesem Tag wurde lediglich das Grundgesetz (GG) im damals noch wenig bekannten Bonn von einem "Parlamentarischen Rat" förmlich ausgefertigt und verkündet. Es trat am 24.5.1949 um 00.01 Uhr in Kraft. Einen Staat "Bundesrepublik Deutschland", mit verfassungsmäßigen Organen, wie Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung mit einem Bundeskanzler, gab es damit noch nicht. Diese wurden erst nach der Wahl zum Bundestag und seinem Zusammentritt am 7. September 1949 installiert.

 

Wer aber schuf dieses „Grundgesetz“? Am 1. Juli 1948 verlangten die drei westlichen Militärgouverneure von den Landesregierungen der elf westdeutschen Länder im "Frankfurter Dokument I" bis zum 1. September 1948 (innerhalb zweier Monate) die Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung, die eine Verfassung für Westdeutschland ausarbeiten und verabschieden sollte. Zu diesem Zwecke war zuvor ein aus Vertretern der Länderparlamente bestehender Sachverständigenausschuss berufen worden, der vom 10. bis 23. August 1948 (in weniger als zwei Wochen) auf der Herreninsel im Chiemsee den "Herrenchiemseeer Entwurf“ zu Papier brachte. Am 8. Mai 1949 nahm der Parlamentarische Rat mit 53 gegen zwölf Stimmen den Text an. In der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durften die Landtage der westdeutschen Länder zustimmen. Änderungen am Text waren ausgeschlossen. Das Land Bayern stimmte nicht zu, aber betonte seine Zugehörigkeit zur Bundesrepublik. Als Bezeichnung des Staates, für den dieses GG gelten sollte, wurde (nachdem zunächst an einen "Bund Deutscher Länder" (BdL) gedacht war) der Name "Bundesrepublik Deutschland" gewählt, um den Anspruch auf ganz Deutschland geltend zu machen. Nunmehr stellte der Parlamentarische Rat in Beachtung aller Förmlichkeiten am 23. Mai 1949 in öffentlicher Sitzung fest, dass dieses GG "durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll", angenommen wurde.

 

Eine Volksabstimmung oder ein Volksentscheid war nicht vorgesehen! An der Erarbeitung dieses Grundgesetzes hatte die Bevölkerung Westdeutschlands keinen Anteil. Die in der Präambel formulierte Aussage, dass "sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses GG gegeben" habe, ist unzutreffend - wie dieses Gesetz überhaupt viel falsche Aussagen enthält oder von falschen Voraussetzungen ausgeht. Es hat niemals eine dahingehende Volksabstimmung oder andere Entscheidung des deutschen Volkes über dieses Grundgesetz gegeben. Die Formulierung in der Präambel verdeckt den Mangel an demokratischer Legitimation, mit der das GG zustande gekommen sei und der westdeutsche Separatstaat BRD gegründet wurde. Die Präambel ist eine Lüge, wenn dort steht, das deutsche Volk habe sich diese Verfassung gegeben. An diesem unheilbaren Geburtsfehler kranken das GG und die Bundesrepublik bis heute! Soweit in der Präambel zu lesen steht, dass "auch für jene Deutsche gehandelt wurde, denen mitzuwirken versagt war", so war ihnen jede Möglichkeit einer Äußerung zum Entwurf des GG innerhalb der wenigen Tage zwischen dem 8. und dem 22. Mai 1949 verschlossen. Da den "Vätern" des GG bekannt war, dass seit 1946 Deutsche in Ost und West über eine Verfassung einer gesamtdeutschen demokratischen Republik diskutiert hatten, wurde diese Aussage wider besseres Wissen gemacht. Diese gesamtdeutsche Verfassungsdiskussion wurde negiert und verschwiegen.

 

Wie sah diese aus? In Deutschland hatte die Idee einer sozial gerechten Gesellschaft in allen Parteien Fuß gefasst, so auch auf dem Parteitag der SPD in Hannover 1946 und im Ahlener Programm der CDU 1947. Auf diesem geistigen Hintergrund gewann mit der Diskussion über eine gesamtdeutsche demokratische Verfassung das Bestreben um die Einheit Deutschlands ein zunehmendes Gewicht. Ende 1946 wurde der deutschen Öffentlichkeit der Entwurf einer Verfassung für eine gesamtdeutsche Demokratische Republik unterbreitet. Mit der Diskussion dieses Entwurfes war die Volksbewegung für die Einheit Deutschlands und den Abschluss eines gerechten Friedensvertrages, was den Abzug aller Besatzungstruppen einschloss, untrennbar verbunden. Um die durch die Bildung der BRD geschaffene nationale Notstandslage zu meistern, beschloss der Deutsche Volksrat am 5. Oktober 1949 den Text der in ganz Deutschland breit diskutierten Verfassung einer gesamtdeutschen Demokratischen Republik zur Verfassung zu nehmen und die Staatsgründung am 7. Oktober vorzunehmen. Diese Verfassung der DDR war zu jener Zeit die beste und demokratischste deutsche Verfassung!

 

Warum? Der Text des Grundgesetzes ist zeitlos, ahistorisch. Dass in ihm die klassischen politischen und Bürgerrechte aufgeschrieben waren, wie sie seit 1848 zum Standard gehören, ist nicht der Rede wert. Bemerkenswert ist, was im Grundgesetz fehlt: Art. 1 Abs. 2 handelt von Menschenrechten. Das GG anerkennt jedoch – entgegen der "Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte" vom 10.12.1948 – selektiv nur politische Rechte als Grundrechte. Soziale Rechte, wie das auf Arbeit, das im Art. 15 des Verfassungsentwurfes für Gesamtdeutschland und in fast allen deutschen Länderverfassungen stand, oder ein Recht auf Wohnung, auf soziale Fürsorge und sogar das Streikrecht (der Gewerkschaften) fehlen im GG. Es gibt keine Frontstellung gegen Hitler, kein Bekenntnis zum Antifaschismus! Das Grundgesetz stand und steht nicht auf der Höhe der Zeit.

 

(Quelle: Sozialistischer Geraer Dialog 19/2009)